Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der Bloom Jugendhilfe & Entwicklung GbR und ihren Auftraggebern – insbesondere öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der Bloom Jugendhilfe & Entwicklung GbR (nachfolgend „Bloom“, „wir“) gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“), insbesondere gegenüber öffentlichen Trägern der Jugendhilfe (Jugendämter), freien Trägern sowie sonstigen Kostenträgern.
- Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
- Individuell getroffene Vereinbarungen – insbesondere Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach §§ 78a ff. SGB VIII sowie fallbezogene Betreuungsvereinbarungen – haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungen
- Bloom erbringt Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere intensive individualpädagogische Betreuungen (Einzelpädagogische Maßnahmen), Hilfen zur Erziehung sowie erlebnis-, lern- und bewegungspädagogische Angebote im Rahmen der Vorschriften des SGB VIII.
- Die Betreuung erfolgt regelmäßig in einem 2:1-Setting, bei dem neben der pädagogischen Fachkraft ein Mitarbeiter des Deeskalationsteams anwesend ist, um die Sicherheit der betreuten Person und des Personals zu gewährleisten.
- Art, Umfang, Ziel und Dauer der Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Einzelvereinbarung sowie dem gemeinsam mit dem Auftraggeber erstellten Hilfeplan nach § 36 SGB VIII. Die Leistung wird nach dem anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse und mit der Sorgfalt einer verantwortungsvollen pädagogischen Einrichtung erbracht.
- Bloom schuldet eine fachgerechte Tätigkeit (Dienstleistung), nicht einen bestimmten Erfolg der pädagogischen Maßnahme.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
- Angebote von Bloom sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Der Vertrag kommt durch die schriftliche Beauftragung (z. B. Kostenübernahme- oder Bewilligungsbescheid des Jugendamtes bzw. gegenseitig unterzeichnete Betreuungsvereinbarung) und deren Annahme durch Bloom zustande.
- Die Aufnahme einer Betreuung setzt voraus, dass die Finanzierung durch den zuständigen Kostenträger sichergestellt und schriftlich bestätigt ist.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt Bloom rechtzeitig alle für die Durchführung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung – insbesondere relevante Vorgeschichte, Gefährdungseinschätzungen, Gesundheitsinformationen und den Hilfeplan.
- Wesentliche Änderungen der Verhältnisse, die für die Betreuung von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber unverzüglich mit.
- Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten von Bloom.
§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach den zwischen den Parteien vereinbarten Entgelten, in der Regel nach Maßgabe der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen gemäß §§ 78a ff. SGB VIII oder einer fallbezogenen Fachleistungsstunden- bzw. Tagessatzvereinbarung.
- Soweit keine gesonderte Vereinbarung besteht, gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Sätze von Bloom.
- Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind gemäß § 4 Nr. 25 UStG von der Umsatzsteuer befreit; die vereinbarten Entgelte verstehen sich daher ohne Umsatzsteuer.
- Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, monatlich. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist Bloom berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 288 ff. BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Leistungszeit, Abwesenheit & Ausfall
- Die Leistung wird im vereinbarten zeitlichen Umfang erbracht. Bei Betreuungen im 24-Stunden- bzw. Schichtsetting gelten die in der Einzelvereinbarung getroffenen Regelungen.
- Kurzzeitige, in der Natur der Hilfe liegende Abwesenheiten der betreuten Person (z. B. Krankenhausaufenthalt, Beurlaubung) berühren den Vergütungsanspruch nach Maßgabe der Entgeltvereinbarung; ergänzend gelten die vereinbarten Abwesenheits- und Freihalteregelungen.
- Kann eine vereinbarte Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber oder die betreute Person zu vertreten hat, nicht erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch nach Maßgabe der getroffenen Ausfallregelung bestehen.
§ 7 Vertragslaufzeit & Kündigung
- Der Vertrag läuft für die vereinbarte Dauer bzw. für die Dauer der bewilligten Hilfe.
- Sofern keine abweichende Frist vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich in Textform gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Bloom insbesondere vor, wenn eine Fortführung der Betreuung aus fachlichen oder Sicherheitsgründen nicht mehr verantwortbar ist, oder wenn der Kostenträger die Finanzierung einstellt.
- Bei einer Beendigung der Betreuung wird das Wohl der betreuten Person vorrangig berücksichtigt; die Parteien wirken auf einen geordneten Übergang hin.
- Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.
§ 8 Schweigepflicht & Datenschutz
- Bloom und ihre Mitarbeitenden unterliegen der beruflichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) sowie dem besonderen Vertrauensschutz in der persönlichen Hilfe nach § 65 SGB VIII.
- Die Verarbeitung personenbezogener und besonders schützenswerter Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO, des BDSG sowie der §§ 61 ff. SGB VIII. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.
- Beide Parteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln.
§ 9 Haftung
- Bloom haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bloom nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften besteht.
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die Bloom die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik), berechtigen Bloom, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ansprüche wegen hierdurch bedingter Verzögerungen sind ausgeschlossen. Die Parteien informieren sich unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen einvernehmlich ab.
§ 11 Änderungen der AGB
Bloom ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche oder fachliche Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Auftraggeber dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Für bereits begründete Betreuungsverhältnisse gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen fort, sofern nichts anderes vereinbart wird.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftform- bzw. Textformklausel.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort ist der Sitz von Bloom in Neukirchen-Vluyn. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Bloom.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Stand: Juli 2026